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Das Programm kostet - wie bereits geschrieben - 1.500,00 € (zzgl. MWST).
Sie müssen alle Module nehmen, da es nur eine Programmversion gibt. 

Lizenzmodell: Die jährliche Pflege- und Wartungsgebühr beträgt 400,00 € (zzgl. MWST) = 100,00 € pro Quartal und ist im Voraus zu zahlen.

oder

Leasingmodell: Sie bekommen das Programm geschenkt und zahlen 800 € pro Jahr (= 200€  pro Quartal) für die Pflege/Weiterentwicklung.

...rechnen Sie selbst.

Der Preis gilt pro Praxis und freigeschalteter Datenbank. Die Anzahl der Arbeitsplätze spielt keine Rolle.
Erläuterung:
Gemeinschaftspraxis - mehrere Zähnärzte (-innen) haben gemeinsam eine Zulassungsnummer:
Es liegt der Fall vor:
- Ein Mandant (Hauptlizenznehmer), dem 4 weitere Behandler zugeordnet werden können.
- ein Praxisstempel
- eine Datenbank auf dem gemeinsamen Computer
Die Preise entsprechen den oben aufgeführten Preisen.

Praxisgemeinschaft - mehrere Zahnärzte (-innen) haben eine eigene Zulassungsnummer:
Es liegt der Fall vor:
- mehrere Mandanten, denen jeweils 4 Behandler zugeordnet werden können.
- mehrere Praxisstempel
- eine Datenbank auf dem gemeinsamen Computer
In diesem Falle kommen zu den o. a. Preisen für jeden Mandanten 200 € im Lizenzmodell bzw. 400 € im Leasingmodell hinzu.
Jeder Mandant erhält eine eigene Freischaltung.
Die Prüfung und Aufforderung zur Freischaltung erfolgt ab dem 1.1.2012.

Sonderfall: Die Mandanten der Gemeinschaftspraxis installieren das Programm auf unterschiedlichen Computern und arbeiten jeweils mit einer eigenen Datenbank. In diesem Falle ist für jeden Mandanten eine eigene Lizenz und der volle Wartungsbetrag notwendig.
Das Vorhandensein einer separaten Datenbank wird ebenfalls ab 1.1.2012 geprüft.

 

Die Wartungsgebühren sind i. d. R. für das laufende Jahr im Voraus zu zahlen.
Zum 1.1. eines Jahres erhalten Sie eine Jahres-Wartungsrechnung, wenn Sie Zahn32 keine Einzugsermächtigung erteilt haben.
Werden die Wartungsgebühren bis zum 15. Feb. eines Jahres nicht bezahlt, so werden die Updates für Sie gesperrt (ohne Mahnung).
Wollen Sie nachträglich wieder frei geschaltet werden, so wird eine Gebühr von 100 €  fällig.

Einschänkungen:
Sie können das Programm nicht weiter "verkaufen" oder "vererben", d. h. bei einem Praxisinhaberwechsel wird erneut die Lizenzgebühr fällig (verhandelbar).

Die Gebühr für eine Stempeländerung beträgt 100,00 €.  Dieser Betrag wird fällig, wenn Sie Ihre Freischaltungsdaten ändern wollen.